Diese Mietbedingungen sind ein integrierter Bestandteil des Mietvertrags. Weiter gehören zu jedem Mietvertrag eine Inventarliste und ein Übergabeprotokoll. Das Fahrzeug ist Eigentum der Graber Brothers GmbH mit Sitz in 9500 Wil SG, nachfolgend Vermieter genannt. Alle Mieten beginnen beim Standort des Vermieters und enden, wenn der Wagen zum Standort des Vermieters zurückgebracht wird.
Alle angegebenen Preise verstehen sind in Schweizer Franken inkl. 8.1% MwSt.
Mit der Zusage der Miete wird umgehend eine Anzahlung von CHF 800.00 für Mieter mit Schweizer Wohnsitz bzw. CHF 1’600.00 für Mieter mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Diese Anzahlung dient zugleich als Kaution, welche dem Mieter nach korrekter Rückgabe des Fahrzeugs (siehe Artikel 4) innert 10 Tagen zurückerstattet wird. Mit der Anzahlung akzeptiert der Mieter den Mietvertrag sowie die damit verbundenen Miet- und Vertragsbedingungen. Erst nach Eingang der Anzahlung gilt das Fahrzeug als reserviert.
Geht die Anzahlung nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Ausstellung des Mietvertrags ein, kann die Verfügbarkeit des Fahrzeugs nicht garantiert werden.
Die gesamten Mietkosten (Mietpreis zuzüglich Kaution) sind spätestens 30 Tage vor Mietbeginn zu überweisen. Liegt zwischen Vertragsabschluss und Mietbeginn weniger als 30 Tage, ist die gesamte Zahlung (inklusive Kaution) sofort fällig. Bitte vermeiden Sie Einzahlungen am Postschalter, da allfällige Gebühren dem Mieter weiterverrechnet werden.
Falls der Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn vom Vertrag zurücktritt, sind abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts folgende Anteile der Miete zu zahlen:
bis 90 Tage vor Mietbeginn | CHF 150.00 (pauschal) |
89 bis 60 Tage vor Mietbeginn | 30% der Miete |
59 bis 30 Tage vor Mietbeginn | 60% der Miete |
29 Tage bis Mietbeginn | 100% der Miete |
Die Anzahlung wird in diesen Fällen mit den fälligen Beträgen verrechnet. Falls der Rücktrittszeitpunkt dazu führt, dass die Anzahlung nicht ausreicht, wird der Restbetrag in Rechnung gestellt.
Es gelten die im Mietvertrag vermerkten Zeiten!
Das Fahrzeug wird in einwandfreiem Zustand und ohne Mängel übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug innen besenrein sowie die Küche, einschliesslich Kühlschrank, gereinigt zurückzugeben. Das Zubehör ist im gleichen Zustand wie bei der Übergabe zurückzubringen. Ausnahme: Beim Fahrzeugtyp VW Grand California ist die vollständige Innenreinigung durch den Mieter vorzunehmen. Falls die Küche und der Kühlschrank nicht gereinigt wurden oder eine Nachreinigung erforderlich ist, berechnet der Vermieter den Aufwand mit CHF 90.00 pro Stunde. Werden nachträglich verdeckte oder unbemerkte Mängel oder Schäden festgestellt, behält sich der Vermieter das Recht vor, den Mieter zur Verantwortung zu ziehen und für die entstandenen Schäden haftbar zu machen.
Falls eine Toilette vorhanden ist oder dazu gemietet wurde, muss diese geleert und gründlich gereinigt zurückgegeben werden. Bei Nachreinigungen wird eine Pauschale von CHF 120.00 in Rechnung gestellt.
Der Frischwassertank ist vom Mieter vor der Rückgabe zu entleeren. Der Abwassertank ist regelmässig zu leeren, insbesondere vor der Rückgabe.
Die Aussenreinigung des Fahrzeugs wird durch den Vermieter durchgeführt und ist in der Übergabepauschale enthalten.
Der Treibstofftank ist vom Mieter vor der Rückgabe vollständig aufzufüllen, und die Tankquittung (von einer Tankstelle im Umkreis von 10 km) ist vorzulegen.
Erfolgt die Rückgabe des Fahrzeuges nach der vereinbarten Uhrzeit, wird dem Mieter pro angebrochene Stunde CHF 90.00 in Rechnung gestellt. Vorzeitige Fahrzeugrückgabe oder das Nichterreichen der im Vertrag vereinbarten Gesamtkilometer, berechtigt zu keiner Mietreduktion.
Für den Fall, dass das Fahrzeug infolge Unfalls oder anderer nicht vom Vermieter verschuldeten Ursachen ausfällt, bemüht sich dieser um ein Ersatzfahrzeug. Sollte kein Ersatzfahrzeug gefunden werden, erhält der Mieter die geleistete Zahlung vollumfänglich zurückerstattet. Weitere Forderungen können nicht geltend gemacht werden. Der Ausfall eines oder mehrerer Geräte (Kühlschrank, Batterie, Heizung etc.) berechtigt zu keiner SchadenersatzForderung.
Alle Lenker sowie allfällige Zusatzlenker des Fahrzeuges sind dem Vermieter vor Mietbeginn bekannt zu geben. Sie müssen mindestens 21 Jahre alt und mindestens seit 12 Monaten im Besitz eines gültigen Führerscheins der Kategorie B bis 3,5t Gesamtgewicht sein.
Der Mieter verpflichtet sich, das Ihm anvertraute Fahrzeug mit grösster Sorgfalt zu benützen. Bei der Verwendung des Fahrzeugs hat sich der Mieter stets an die gesetzlichen Vorschriften zu halten.
Der Mieter ist während der Mietdauer für den vorschriftsgemässen Unterhalt des Fahrzeuges verantwortlich. Der Öl- und Wasserstand sowie der Reifendruck sind alle 1'000 km zu prüfen. Motorenöl, AdBlue und Scheibenwischwasser sind Verbrauchsmaterial und gehen zu Lasten des Mieters. Für Schäden, die durch mangelhaften Unterhalt oder unsachgemässe Behandlung durch den Mieter entstehen, haftet dieser.
Der Mieter bestätigt bei der Fahrzeugübernahme durch seine Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll, dass das Fahrzeug geprüft und in einwandfreiem Zustand übernommen wurde. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Mieter die volle Verantwortung und haftet für sämtliche Schäden, die während der Mietdauer entstehen. Ausgenommen davon sind Defekte, die auf normale Abnutzung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Der Mieter haftet jedoch für Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung oder unzureichende Wartung verursacht werden.
Das Fahrzeug ist wie folgt versichert:
Der Mieter haftet bis zur Höhe des jeweiligen Selbstbehalts für sämtliche dem Vermieter entstandenen Aufwendungen. Sollte die Versicherung keine oder nur teilweise Deckung übernehmen, haftet der Mieter für den ungedeckten Teil des Schadens.
Ausschlüsse:
Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er in all diesen Fällen vollständig für die entstandenen Kosten haftet, da die Fahrzeugversicherung jegliche Leistungen ablehnt.
Die Kosten für Treibstoffe, Autobahn, Tunnel, Fährverbindungen sowie sonstige Strassengebühren gehen zu Lasten des Mieters. Die Vignette für die Schweizer Autobahnen ist im Mietpreis inbegriffen.
Der Vermieter behält sich vor, Reparaturen bei der offiziellen Marken-Vertretung seiner Wahl durchführen zu lassen.
Das Fahrzeug ist im Falle einer Panne europaweit versichert. Sie erreichen die Versicherung unter folgenden Telefonnummern VW: +41 848 024 365 / Ford: +41 44 511 14 45 während 24h pro Tag. Als Panne gilt jedes plötzliche und unvorhergesehene Versagen des Fahrzeugs, welches eine Weiterfahrt verunmöglicht oder gesetzlich nicht zulässt. Der Panne gleichgestellt werden: Reifendefekt, Marderschaden oder entladene Batterie. Nicht versichert sind: der Ausfall von technischen Geräten wie Klimaanlage, Standheizung, Kühlschrank, etc. welche die Weiterfahrt nicht verunmöglichen. Die Versicherung übernimmt nur die Behebung der Panne, nicht allfällig nötige Beherbergungskosten, etc.
Dringend nötige Reparaturen sind im Vorfeld mit dem Vermieter abzusprechen und durch die offizielle Marken-Vertretung ausführen zu lassen. Reparaturkosten werden nur gegen Vorlegung einer detaillierten Rechnung, lautend auf Graber Brothers GmbH, St. Gallerstrasse 76, CH-9500 Wil SG, an den Mieter zurückerstattet.
Jeder Unfall oder Einbruch ist umgehend der örtlichen Polizeistation und dem Vermieter zu melden. Bei einem Unfall ist der sich im Fahrzeug befindende Unfallrapport vollständig auszufüllen und durch die Beteiligten zu unterzeichnen. Die Situation ist mit Skizzen, Fotos und Adressen allfälliger Zeugen festzuhalten. Dem Vermieter sind die notwendigen Unterlagen umgehend zukommen zu lassen, so dass er seiner Anzeigepflicht gegenüber der Versicherung innerhalb Wochenfrist nachkommen kann. Es dürfen keine Schuldzugeständnisse auf den Namen des Vermieters gemacht werden.
Für die Folgen von Verkehrsregelverletzungen, wie Bussen aufgrund von Übertretungen der Verkehrsvorschriften jeglicher Art, Überschreitungen von Parkzeiten oder Ähnlichem, haftet der Mieter. Der Vermieter behält sich das Recht vor, dem Mieter die durch Verkehrsregelverletzungen entstandenen Aufwände in Rechnung zu stellen.
Mit der Zahlung erklärt der Mieter, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden zu haben und ist mit den darin genannten Bestimmungen einverstanden.
Gerichtsstand ist das Domizil des Vermieters.
Stand 1. Januar 2025
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